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Als berufsständische Vertretung kümmern wir uns im gewerk­schaft­lichen Sinn um die Rechte unserer Mit­glieder sowie um allge­meine Fragen in Bezug auf Kirche und Recht. Wir beglei­ten die Dis­kussio­nen in den Landes­kirchen, beispiels­weise zu Themen wie Pfarr­dienst­gesetze, Kirchen­verfassung, Besol­dungs­recht und neh­men Stel­lung zu Fra­gen der theolo­gischen Aus-, Fort- und Weiter­bildung.

In Kon­flikt­fällen vertre­ten wir Ihre Inte­ressen ge­genüber kirch­lichen Verwal­tungen, zum Beispiel beim Dienst­wohnungs­recht, Rege­lungen des Arbeits­umfangs, Visita­tions­ordnung oder Resi­denz­pflicht. Bei der Klärung recht­licher Einzel­fragen arbei­ten wir mit der Pfarr­vertre­tung der Landes­kirche und den Pfarr­vereinen anderer Landes­kirchen zusam­men. Die Sach­bearbeiterInnen des Pfarrver­bandes beglei­ten uns dabei in recht­lichen Fragen.



Vorteile der Mitgliedschaft
im Hannoverschen Pfarrverein


Die Mitgliedschaft für Theologiestudierende ist grundsätzlich kostenlos

 

Finanzielle Hilfen


Am Dienstanfang und Dienstende
Auf einen formlosen Antrag hin kann ein zinsloses Darlehen z. B. für die Ausstattung der Pfarr- oder Ruhestandswohnung gewährt werden.

Bei Vikariatsfahrten
Wir bieten für die Studienfahrten der VikarInnen Zuschüsse an.

Einzelfallbeihilfen in Notfällen
Auf einen formlosen Antrag hin kann in unvorhergesehenen Notlagen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern sie mit den Satzungszielen vereinbar ist.

Ruhestandswohnungen
Der Hannoversche Pfarrverein unterhält Wohnungen in Hannover, Celle und Esens. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

Sterbegeld
Der Hannoversche Pfarrverein zahlt im Falle des Todes eines Mitglieds ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

Studienhilfe bei mehreren Kindern in Ausbildung
Über den Deutschen Pfarrverband können für die Kinder von Mitgliedern Ausbildungshilfen in Form von Stipendien u. Ä. beantragt werden.

Rabatte
Mitglieder des Pfarrvereins erhalten beim Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) für viele Versicherungen rabattierte Tarife. Nähere Informationen können über den Schatzmeister ( HPV@pastoren-frost.de ) gegeben werden.

Rechtsschutz
Mitglieder sind durch ihre Mitgliedschaft im Pfarrverein über einen Sammelvertrag für die Bereiche Arbeits-, Disziplinar- und Standesrecht beim Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) versichert.

Kontakt:
Susanne Joecker
VRK Agentur in Hannover
Tel. 0511 89978885
Mobil 0176 20977534

Service

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Allgemeines


Als berufsständische Vertretung kümmern wir uns im gewerk­schaft­lichen Sinn um die Rechte unserer Mit­glieder sowie um allge­meine Fragen in Bezug auf Kirche und Recht. Wir beglei­ten die Dis­kussio­nen in den Landes­kirchen, beispiels­weise zu Themen wie Pfarr­dienst­gesetze, Kirchen­verfassung, Besol­dungs­recht und neh­men Stel­lung zu Fra­gen der theolo­gischen Aus-, Fort- und Weiter­bildung.

In Kon­flikt­fällen vertre­ten wir Ihre Inte­ressen ge­genüber kirch­lichen Verwal­tungen, zum Beispiel beim Dienst­wohnungs­recht, Rege­lungen des Arbeits­umfangs, Visita­tions­ordnung oder Resi­denz­pflicht. Bei der Klärung recht­licher Einzel­fragen arbei­ten wir mit der Pfarr­vertre­tung der Landes­kirche und den Pfarr­vereinen anderer Landes­kirchen zusam­men. Die Sach­bearbeiterInnen des Pfarrver­bandes beglei­ten uns dabei in recht­lichen Fragen.



Vorteile der Mitgliedschaft
im Hannoverschen Pfarrverein


Die Mitgliedschaft für Theologiestudierende ist grundsätzlich kostenlos

 

Finanzielle Hilfen


Am Dienstanfang und Dienstende
Auf einen formlosen Antrag hin kann ein zinsloses Darlehen z. B. für die Ausstattung der Pfarr- oder Ruhestandswohnung gewährt werden.

Bei Vikariatsfahrten
Wir bieten für die Studienfahrten der VikarInnen Zuschüsse an.

Einzelfallbeihilfen in Notfällen
Auf einen formlosen Antrag hin kann in unvorhergesehenen Notlagen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern sie mit den Satzungszielen vereinbar ist.

Ruhestandswohnungen
Der Hannoversche Pfarrverein unterhält Wohnungen in Hannover, Celle und Esens. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

Sterbegeld
Der Hannoversche Pfarrverein zahlt im Falle des Todes eines Mitglieds ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

Studienhilfe bei mehreren Kindern in Ausbildung
Über den Deutschen Pfarrverband können für die Kinder von Mitgliedern Ausbildungshilfen in Form von Stipendien u. Ä. beantragt werden.

Rabatte
Mitglieder des Pfarrvereins erhalten beim Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) für viele Versicherungen rabattierte Tarife. Nähere Informationen können über den Schatzmeister ( HPV@pastoren-frost.de ) gegeben werden.

Rechtsschutz
Mitglieder sind durch ihre Mitgliedschaft im Pfarrverein über einen Sammelvertrag für die Bereiche Arbeits-, Disziplinar- und Standesrecht beim Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) versichert.

Kontakt:
Susanne Joecker
VRK Agentur in Hannover
Tel. 0511 89978885
Mobil 0176 20977534